Urlaubs-Zuschuss bei Jobverlust

Sichern Sie Ihren Urlaub gegen mögliche Kündigung und Kurzarbeit ab

Damit Sie auch in diesen wirtschaftlich unsicheren Zeiten mit ruhigem Gewissen Ihren Urlaub buchen können, hat sich die Europäische Reise Versicherung dazu entschlossen, die Leistungen in der Reiserücktritts-Versicherung zu erweitern:

Bei unerwarteter betriebsbedingter Kündigung Ihres Arbeitsplatzes können Sie wie bisher stornieren und erhalten die vertraglich geschuldeten Stornokosten von der ERV ersetzt. Neu ist die Wahlmöglichkeit:

Sie brauchen auf Ihren Urlaub nicht zu verzichten – mit dem Urlaubs-Zuschuss der ERV erhalten Sie von der Versicherung den Restreisepreis bis maximal zur Höhe der Stornokosten erstattet, die zu diesem Zeitpunkt bei einer Stornierung der Reise angefallen wären.

Außerdem wurde Kurzarbeit als Rücktrittsgrund bis 31.12.2009 verlängert.
Voraussetzung für die Erstattung sind folgende Kriterien:

Sie müssen für einen Zeitraum von mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten von konjunkturbedingter Kurzarbeit betroffen sein, und zudem muss Ihr regelmäßiger monatlicher Brutto-Vergütungsanspruch aufgrund von Kurzarbeit um mindestens 35 % je Monat verringert sein.

Die Absicherung von Kurzarbeit gilt für alle Abschlüsse im Rahmen einer Einzelversicherung oder eines Pakets (Kurzfrist-Bereich), die zwischen 1. Juni und 31. Dezember 2009 getätigt werden für die entsprechenden Jahres-Versicherungen bei Reisebuchung in diesem Zeitraum.

Sobald sie bei uns ein Ferienhaus oder einen Flug gebucht haben, werden Ihnen die Unterlagen der ERV automatisch mit Ihrer Buchungsbestätigung per Post zugeschickt.


Fuencaliente/Los Canarios Mazo Puntallana La Caldera, El Paso und Los Llanos Tijarafe Garafia